Pferdetransporter mit fünf Sitzplätzen und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
Wir vom Team Hagstedt & Roos werden oft gefragt, warum wir keine Pferdetransporter mit 5 Sitzen als 3,5 to anbieten?
Eigentlich ist die Antwort ganz einfach:
Ihr wollt doch mit dem Fahrzeug Pferde transportieren!!!
In der Praxis, ist die Antwort auf diese Frage jedoch etwas umfangreicher, und zu einer guten Kundenberatung gehört für uns immer die Aufklärung der tatsächlichen Gegebenheiten.
Für Euch haben wir das Internet durchsucht und die untenstehenden Angaben in den Bericht einfließen lassen. Wir haben versucht den folgenden Bericht sachlich aufzugliedern, wie sich die Lage bei einem Pferdetransporter mit 5 Sitzen verhält. Dieses ist natürlich nur unsere Meinung und hat keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.
Pferdetransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 Tonnen erfreuen sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Der wesentliche Vorteil dieser Fahrzeugklasse besteht darin, dass Ihr mit dem Führerschein der Klasse B das Fahrzeug fahren dürft. Für viele von Euch ist dies ein entscheidendes Kaufargument, da weder ein Lkw-Führerschein noch zusätzliche Fahrberechtigungen erforderlich sind.
Zahlreiche Hersteller bieten, ihre Fahrzeuge mit bis zu fünf Sitzplätzen an. Dies erscheint auf den ersten Blick attraktiv, da neben dem Fahrer weitere Familienmitglieder oder Begleitpersonen mitfahren können. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch ein erhebliches Problem: Die Kombination aus fünf Sitzplätzen, einem zulässigen Gesamtgewicht von lediglich 3,5 Tonnen und dem Transport von Pferden führt in der Praxis zu einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.
Technische Ausgangslage:
Die meisten modernen Pferdetransporter mit fünf Sitzplätzen basieren auf Transporterfahrgestellen bekannter Hersteller. Durch den aufwendigen Aufbau mit Fahrerkabine, Pferdeabteil mit Trennwänden, Rampensystemen sowie zusätzlichen Sitzreihen steigt das Eigengewicht erheblich an.
Nach Angaben verschiedener Hersteller liegt das Leergewicht solcher Fahrzeuge in der Regel zwischen 2.750 kg und 2.900 kg. Dabei handelt es sich häufig bereits um fahrbereite Fahrzeuge ohne die üblichen Betriebsstoffen. Das zulässige Gesamtgewicht bleibt jedoch bei 3.500 kg.
Hieraus ergibt sich folgende rechnerische Nutzlast:
Fahrzeuggewicht 2.750 kg → Nutzlast 750 kg
Fahrzeuggewicht 2.800 kg → Nutzlast 700 kg
Fahrzeuggewicht 2.850 kg → Nutzlast 650 kg
Fahrzeuggewicht 2.900 kg → Nutzlast 600 kg
Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass die maximale Nutzlast erheblich geringer ausfällt, als Ihr vermutet.
Die Nutzlast umfasst deutlich mehr als nur das Pferd
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, die verbleibende Zuladung ausschließlich dem Pferd zuzurechnen. Tatsächlich müssen sämtliche zusätzlichen Gewichte berücksichtigt werden.
Zur Zuladung zählen unter anderem:
Fahrer, Mitfahrer, Pferd, Sattel, Trensen, Putzkiste und manchmal auch Futter, Wasser, Decken, sonstiges Turnier- oder Freizeitequipment
Alle diese Gewichte werden auf das zulässige Gesamtgewicht angerechnet.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Besonders deutlich wird die Problematik anhand eines realistischen Familienbeispiels.
Angenommen wird ein Pferdetransporter mit einem Leergewicht von 2.750 kg. Damit verbleibt theoretisch eine Nutzlast von 750 kg.
Im Fahrzeug befinden sich:
Fahrer: 75 kg, Beifahrer: 60 kg, Kind 1: 45 kg, Kind 2: 45 kg
Gesamtgewicht der Insassen:
75 kg + 60 kg + 45 kg + 45 kg = 225 kg
Die verbleibende Nutzlast reduziert sich somit auf:
750 kg – 225 kg = 525 kg
Hierbei ist noch kein Kraftstoff beinhaltet, aber ohne Diesel fährt das Fahrzeug nicht!!!
Bereits jetzt stehen nur noch 525 kg für Pferd und Ausrüstung zur Verfügung.
Ein durchschnittliches Warmblut wiegt jedoch häufig zwischen 550 kg und 700 kg. Selbst viele Ponys überschreiten bereits die verbleibende Nutzlast.
Damit wird deutlich, dass selbst bei einem vergleichsweise günstigen Leergewicht von 2.750 kg die Mitnahme eines durchschnittlichen Reitpferdes rechtlich kaum möglich ist.
Zubehör wird häufig unterschätzt
Hinzu kommt, dass in der Praxis weiteres Gewicht anfällt.
Typische Ausrüstungsgegenstände bringen ungefähr folgende Gewichte auf die Waage:
Sattel: 6 bis 10 kg
Trense: 1 bis 2 kg
Putzkiste: 5 bis 15 kg
Decken: 2 bis 10 kg
Ggfs: Wasserkanister: 10 bis 30 kg, Futter und Ergänzungsfuttermittel: 5 bis 20 kg.
Schon eine normale Turnier- oder Freizeitausrüstung kann somit 30 bis 70 kg zusätzlich verursachen.
Die tatsächlich verfügbare Zuladung für das Pferd sinkt entsprechend weiter. Der Kraftstofftank wird oft vergessen:
Viele Pferdetransporter verfügen über Tanks mit 70 bis 90 Litern Fassungsvermögen. Ein Liter Dieselkraftstoff wiegt ungefähr 0,84 kg.
Ein vollgetanktes Fahrzeug führt daher zusätzlich etwa 60 bis 75 kg Kraftstoff mit.
Auch dieses Gewicht zählt zur Gesamtmasse des Fahrzeuges.
In vielen Verkaufsprospekten und bei Verkaufsgesprächen wird zwar ein Leergewicht angegeben, Käufer prüfen jedoch häufig nicht, ob dieses Gewicht bereits einen vollen Tank berücksichtigt oder lediglich einen teilweise gefüllten Tank zugrunde legt.
Das Pferdegewicht allein kann bereits zur Überladung führen.
Betrachtet man ein Fahrzeug mit 2.850 kg Leergewicht, verbleiben lediglich 650 kg Nutzlast.
Zieht man davon die vier Personen mit insgesamt 225 kg ab, verbleiben nur noch: 650 kg – 225 kg = 425 kg.
Für Pferd, Ausrüstung und Kraftstoff stehen somit lediglich 425 kg zur Verfügung.
Ein durchschnittliches Reitpferd überschreitet diesen Wert deutlich.
Selbst bei einem Fahrzeug mit dem günstigsten angenommenen Leergewicht von 2.750 kg verbleiben nach Abzug der Insassen nur 525 kg. Nach Berücksichtigung von Zubehör und Kraftstoff reduziert sich dieser Wert häufig auf weniger als 450 kg.
Ein Pferd mit 600 kg Gewicht würde das Fahrzeug daher deutlich überladen.
Sicherheitsrisiken einer Überladung:
Eine Überladung ist keineswegs ein bloßes Verwaltungsproblem.
Überladene Fahrzeuge weisen erhebliche Sicherheitsnachteile auf:
- Verlängerung des Bremsweges
- Verschlechterung des Fahrverhaltens
- Erhöhte Belastung von Reifen und Fahrwerk
- Höhere Belastung der Bremsanlage
- Schlechtere Kurvenstabilität
- Erhöhtes Unfallrisiko
Gerade beim Transport lebender Tiere können diese Faktoren besonders kritisch sein. Pferde verlagern während der Fahrt ständig ihr Gewicht. Dadurch entstehen zusätzliche dynamische Belastungen, die bei einer ohnehin bereits überschrittenen Gewichtsgrenze erhebliche Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben können.
Rechtliche Folgen einer Überladung:
Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei einer Überladung von mehr als 20 Prozent ein Bußgeld von 95 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Diese Sanktionen können sowohl den Fahrer als auch den Halter treffen.
Bei höheren Überschreitungen steigen die Bußgelder weiter an. Bereits eine Überladung von mehr als 30 Prozent wird mit deutlich höheren Sanktionen geahndet.
Zusätzlich kann die Weiterfahrt bis zur Herstellung eines zulässigen Gewichts untersagt werden.
Hier noch eine Anmerkung: Wir haben die Angaben des Bußgeldkataloges dem Internet entnommen. Auch hier gilt: Es handelt sich nur um unsere Einschätzung ohne Gewähr
Die Lösung? Auflastung des Fahrzeugs
Aus technischer Sicht ist die einzige praktikable Lösung häufig eine Auflastung des Pferdetransporters.
Dabei wird das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise auf:
4.000 kg, 4.250 kg, 4.500 kg erhöht.
Durch die Auflastung entsteht mehr Nutzlast für:
- mehrere Insassen
- ein ausgewachsenes Pferd
- vollständige Ausrüstung
- Kraftstoff
- weiteres Zubehör
Erst durch eine solche Gewichtserhöhung kann ein Fünfsitzer-Pferdetransporter somit eine passende Lösung sein.
Auswirkungen auf den Führerschein:
Die Auflastung bringt jedoch einen entscheidenden Nachteil mit sich.
Sobald das zulässige Gesamtgewicht über 3.500 kg liegt, darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.
Erforderlich ist dann in der Regel mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1.
Für viele Pferdehalter entfällt damit gerade jener Vorteil, der ursprünglich zum Kauf eines 3,5-Tonnen-Fahrzeugs geführt hat.
Die Kombination aus fünf Sitzplätzen, Pferdetransport und Führerschein Klasse B erweist sich daher in vielen Fällen als praktisch nicht umsetzbar.
Weitere Folgen einer Auflastung:
Mit einer Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts können weitere rechtliche Anforderungen entstehen.
Hierzu zählen insbesondere:
Mautpflicht: Je nach Fahrzeugart, Nutzung und zulässigem Gesamtgewicht können mautrechtliche Vorschriften relevant werden. Insbesondere bei gewerblichen Nutzungen oder bestimmten Fahrzeugkategorien sollte vor einer Auflastung geprüft werden, ob eine Mautpflicht entstehen kann.
Fahrtenschreiberpflicht: Auch die Vorschriften über Fahrtenschreiber und Lenk- und Ruhezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung finden. Dies betrifft insbesondere gewerblich eingesetzte Fahrzeuge oder Transporte, die nicht mehr ausschließlich privaten Zwecken dienen.
Ob eine Pflicht im Einzelfall besteht, hängt von verschiedenen rechtlichen Kriterien ab und sollte vor einer Auflastung geprüft werden.
Viele Käufer entscheiden sich bewusst für einen 3,5-Tonnen-Pferdetransporter, weil sie die unkomplizierte Nutzung mit dem Pkw-Führerschein erwarten.
Bei einem Fahrzeug mit fünf Sitzplätzen zeigt sich jedoch häufig folgendes Dilemma: Einerseits soll die gesamte Familie mitfahren können. Andererseits reicht die verbleibende Nutzlast oftmals nicht aus, um gleichzeitig ein durchschnittliches Reitpferd sicher und legal zu transportieren. Der Käufer erwirbt somit ein Fahrzeug, das zwar rechtlich als Fünfsitzer zugelassen ist, dessen Nutzlast jedoch die tatsächliche Nutzung erheblich einschränken kann.
Fazit:
Pferdetransporter mit fünf Sitzplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen erscheinen auf den ersten Blick als ideale Lösung für Familien und Pferdehalter. Bei genauer Betrachtung offenbart sich jedoch ein erhebliches Gewichtsproblem.
Da das Leergewicht solcher Fahrzeuge regelmäßig zwischen 2.750 kg und 2.900 kg liegt, verbleibt lediglich eine Nutzlast von etwa 600 bis 750 kg. Werden vier Personen mit einem Gesamtgewicht von 225 kg transportiert, reduziert sich die verbleibende Zuladung auf lediglich 375 bis 525 kg. Kraftstoff, Sättel, Trensen, Putzkisten, Wasser und weitere Ausrüstung sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Für ein durchschnittliches Reitpferd reicht diese Restnutzlast in vielen Fällen nicht aus. Eine Überladung ist daher häufig vorprogrammiert und kann neben Sicherheitsrisiken auch Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
Die technisch sinnvolle Lösung besteht meist in einer Auflastung des Fahrzeugs. Dadurch entsteht ausreichend Nutzlast für Pferd, Insassen und Ausrüstung. Gleichzeitig entfällt jedoch in der Regel die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Führerschein der Klasse B zu fahren. Zudem können weitere rechtliche Anforderungen wie Maut- oder Fahrtenschreiberpflicht relevant werden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Fünfsitzer-Pferdetransporter mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in vielen praktischen Einsatzfällen an die Grenzen seiner Zuladung stößt. Käufer sollten daher vor der Anschaffung eine sorgfältige Gewichtsberechnung durchführen und die tatsächlichen Einsatzbedingungen realistisch bewerten.
Nun wisst Ihr vielleicht, warum unsere Antwort auf die Frage nach einem 5 Sitzer Pferdetransporter – wie oben schon vermerkt- lautet:
Ihr wollt doch mit dem Fahrzeug Pferde transportieren!!!
Bei Fragen sprecht uns gerne an.
Euer Team Hagstedt-Roos
